Einreisebestimmungen Belarus

 

Einführung der visafreien Einreisen nach Belarus

Präsident der Republik Belarus Аlexander Lukashenko hat am 24. Juli 2018 den Erlass Nr.265 zur Änderung des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus № 8 vom 09.01.2017 unterschrieben. Der obengenannte Erlass № 265 verlängert die Dauer der visafreie Einreise nach Belarus von 5 bis 30 Tagen für Staatsbürger von mehreren Staaten, darunter Deutschland. Der Erlass trat am 27. Juli 2018 in Kraft.

Wichtig!

Die Regelung zur visafreien Einreise gilt nicht: -für die Personen, die nach Belarus mit den Flügen von Russland kommen sowie diejenigen, die von Flüghäfen von Belarus weiter nach Russland fliegen möchten (diese sind Binnenflüge ohne Grenzkontrolle); -für Ausländer auf offiziellen Dienstreisen: diplomatische, dienstliche, spezielle und andere gleichgestellte Pässe werden nicht berücksichtigt.

Der Erlass gilt für Staatsbürger 76 Staaten, darunter aller Staaten der Europäischen Union, sowie Kanada, Australien, anderer in der Migrationssicht günstiger Staaten, strategischer Partner der Republik Belarus, der Staaten, die visafreie Einreisen für die Staatsbürger der Republik Belarus in einseitiger Weise eingeführt haben. Dabei gilt die Regelung zur visafreien Einreise auch für Nichtbürger der Republik Lettland sowie für staatenlose Personen der Republik Estland.

Der Erlass ist auf Aktivierung der geschäftlichen, touristischen und privaten Reisen der Ausländer mit gewöhnlichen Reisepässen gerichtet.

Die visafreie Einreise muss über den Grenzkontrollpunkt am Nationalen Flughafen Minsk erfolgen bzw. über die Flüghäfen in Homel, Brest, Witebsk, Hrodno, Mogilev, dabei ist Folgendes bereitzuhalten:

1) ein gültiger Reisepass bzw. Ersatzreisedokument, der mindestens drei Monate ab dem Tag der Ausreise aus Belarus gültig ist (ID-Karten werden nicht akzeptiert);

2) Zahlungsmittel: Auslands- oder Nationalwährung im Gegenwert von mindestens zwei Basiswerten für jeden Tag des Aufenthaltes in Belarus (zurzeit ungefähr 23 Euro, aber wir empfehlen genaue Summe immer vor der Einreise zu prüfen);

3) eine in Belarus gültige Police der Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mind. 10000 Euro.

Für Staatsangehörigen von Gambia, Haiti, Honduras, Indien, Iordanien, Iran, Libanon, Namibia, Pakistan, Samoa, Südafrika, Vietnam, Ägypten ist zusätzlich ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder des Schengen-Raumes im Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf deren Territorium sowie Flugtickets erforderlich, die den Abflug vom Nationalen Flughafen Minsk innerhalb von 30 Tagen nach Einreise nach Belarus bestätigen.

Liste der Staaten

  1. Andorra. 2. Antigua und Barbuda. 3. Australien. 4. Bahrain. 5. Barbados. 6. Belgien. 7. Bosnien und Herzegowina. 8. Bulgarien. 9. Chile. 10. Dänemark. 11. Deutschland. 12. Dominica. 13. El Salvador. 14. Estland****. 15. Finnland. 16. Frankreich. 17. Gambia*. 18. Griechenland. 19. Großbritannien und Nordirland. 20. Haiti*. 21. Indien*. 22. Indonesien. 23. Iran*. 24. Irland. 25. Island. 26. Italien. 27. Japan. 28. Jordanien*. 29. Kanada. 30. Korea. 31. Kroatien. 32. Kuwait. 33. Lettland***. 34. Libanon*. 35. Liechtenstein. 36. Litauen. 37. Luxemburg. 38. Malaysia. 39. Malta. 40. Mazedonien. 41. Mexiko. 42. Mikronesien. 43. Monaco. 44. Namibia*. 45. Neuseeland. 46. Nicaragua. 47. Niederlande. 48. Norwegen. 49. Oman. 50. Pakistan*. 51. Panama. 52. Peru. 53. Polen. 54. Portugal. 55. Rumänien. 56. Samoa*. 57. San Marino. 58. Saudi-Arabien. 59. Schweden. 60. Schweiz. 61. Seychellen. 62. Singapur. 63. Slowakei. 64. Slowenien. 65. Spanien. 66. St.Vincent und die Grenadinen. 67. Südafrika. 68. Tschechien. 69. Ungarn. 70. Uruguay. 71. Vanuatu. 72. Vatikan. 73. Vietnam*. 74. Zypern. 75. Ägypten*. 76. Österreich. * Ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder der Staaten des Schengen-Raumes im gültigen Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf deren Territorium sowie Flugtickets, in deren Datum des Abfluges vom Nationalen Flughafen Minsk bestätigt ist, sind erforderlich. *** Darunter Personen, die Nichtbürger-Status in der Republik Lettland haben. **** Darunter staatenlose Personen mit dem ständigen Wohnsitz in der Republik Estland.

Quelle: https://germany.mfa.gov.by/de/consular_issues/visa/visafree

Typische Fragen zum 30-tägigen visafreien Reiseverkehr
  1. Kann man am Ende der Reise die Republik Belarus über jeden beliebigen Grenzübergang oder nur über den Flughafen verlassen? Die Ein-und Ausreise beim 30-tägigen visafreien Reiseverkehr erfolgt über den Nationalen Flughafen Minsk, Flüghäfen in Homel, Brest, Witebsk, Hrodno, Mogilev.
  2. Können Ausländer freizügig nach Russland gelangen, wo eine Visapflicht besteht? Werden die Grenzkontrollen verstärkt? Der Erlass Nr. 8 des Präsidenten der Republik Belarus vom 09.01.2017 sowie der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 295 vom 24.07.2017 zur Änderung des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus № 8 vom 09.01.2017 regulieren nicht das Einreiseregime in die Russische Föderation. Wie auch bisher, ist für Bürger von Drittstaaten ein gültiges russisches Visum für die Einreise nach Russland erforderlich. Das Einreiseregime und die Grenzkontrollen erfolgen auf der Grundlage der Gesetzgebung der Russischen Föderation.
  3. Darf man bei Vorhandensein eines russischen Visums visafrei in die Republik Belarus einreisen und dann nach Russland weiterreisen? Nein, die bisherigen Regelungen bleiben unberührt, für eine Weiterreise nach Russland ist ein belarussisches Visum oder ein belarussisches Transitvisum erforderlich. Die Nichtbeachtung führt zu einem Ordnungsstrafverfahren.
  4. Mit welchen Dokumenten können Touristen über den Flughafen einreisen? Die Bürger der Europäischen Union reisen mit Personalausweisen. Sind diese für Belarus zugelassen? Für die Einreise in die Republik Belarus im Rahmen des 30-tägigen visafreien Reiseverkehrs über den Nationalen Flughafen Minsk, sowie über die Flüghäfen in Homel, Brest, Witebsk, Hrodno, Mogilev sind folgende Dokumente erforderlich:  — ein gültiger Pass oder anderes gleichwertiges Ersatzdokument, dass für den Grenzübertritt bestimmt ist und von einer zuständigen Behörde des Staates ausgestellt wurde, dessen Staatsangehörigkeit der Inhaber besitzt. Dieses Dokument muss bei der Ausreise aus der Republik Belarus noch mindestens 3 Monate gültig sein (Auslandsreisepass). Personalausweise sind für den Grenzübertritt nicht zugelassen.  — eine Versicherungspolice, Versicherungskarte oder ein anderes Dokument, das die Existenz einer Krankenversicherung gemäß der Gesetzgebung der Republik Belarus bestätigt. — für Bürger von Staaten, die im Erlass mit „*“ markiert sind, muss im Pass ein Schengen-Multivisum vorhanden sein sowie ein Rückflugticket ab dem Nationalen Flughafen Minsk. Ausländische Staatsbürger sind verpflichtet über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in und für die Rückreise aus der Republik Belarus zu verfügen. Die finanziellen Mittel können in nationaler Währung oder in frei konvertierbarer Währung vorgehalten werden und müssen am Tag der Einreise 2 in Belarus geltenden Basissätzen pro Tag des Aufenthaltes entsprechen.
  5. Kann man auf dem Flughafen Minsk eine Krankenversicherung kaufen? Auf dem Nationalen Flughafen Minsk ist es möglich rund um die Uhr Krankenversicherungspolicen zu kaufen, die für die Republik Belarus gelten.
  6. Genügt zum Nachweis der finanziellen Mittel ein Kontoauszug in Euro? Bei einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen müsste man  24,50 Rubel* 2* 30 Tage = 1470 Rubel vorhalten das entspricht etwa 630 Euro? Der Nachweis der finanziellen Mittel kann gemäß der Gesetzgebung der Republik Belarus auch auf andere Weise erfolgen. Ihre Berechnungen sind korrekt.
  7. Müssen sich ausländische Touristen registrieren lassen wenn sie nach Belarus einreisen? Gemäß dem Gesetz der Republik Belarus „Über die rechtliche Lage der Ausländer und Staatenlosen in der Republik Belarus“, soll sich ein Ausländer innerhalb von 10 Tagen (außer Feier- und Festtagen) nach seinem Eintreffen in der Republik Belarus bei der Anmeldebehörde seinen tatsächlichen Aufenthalt registrieren lassen, falls das Gesetz nichts anderes vorsieht. Die Anmeldebehörden in der Republik Belarus sind das zuständige Referat des Innenministeriums, lokale Innenbehörden sowie die Verwaltungen der Hotels. Die Ausländer dürfen nur dort wohnen, wo sie angemeldet sind.
  8. Ist eine Hotelbuchung oder anderer Nachweis des Wohnorts für eine 30-tägige Einreise erforderlich oder kann bei den Freunden übernachten? Im Rahmen des 30-tägigen visafreien Reiseverkehrs ist kein Nachweis des Wohnorts erforderlich, Ausländer dürfen den Wohnort selbst wählen.
  9. Gehören der Anreise- und Abreisetag zu den Aufenthaltstagen? Ja. Falls die Einreise ist am 1. August, die Abreise – spätestens am 30. August.
  10. Wer zählt die 30 Tage? Wer kontrolliert ob die Aufenthaltsdauer eingehalten wurde? Bei der Einreise nach Belarus im Rahmen des 30-tägigen visafreien Reiseverkehrs vermerkt die Grenzpolizei der Republik Belarus im Reisepass den Zeitpunkt und das Datum der Einreise. Mit dieser Eintragung werden die 30 Tage berechnet. Bei der Ausreise erfolgt ein analoger Vermerk und somit wird offensichtlich, ob die Aufenthaltsdauer eingehalten wurde.
  11. Was geschieht, wenn sich eine Person länger als 30 Tage in Belarus aufhält? Im Falle einer Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird gegen den Ausländer ein Ordnungsstrafverfahren gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Belarus eingeleitet.
  12. Kann bei einem Krankenhausaufenthalt der Aufenthaltszeitraum bzw. der visafreie Aufenthalt verlängert werden? Im Falle von Krankheit, Naturkatastrophen oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände, die eine Ausreise aus der Republik Belarus innerhalb der vorgesehenen Frist unmöglich machen, muss der Ausländer oder sein Vertreter bei den Organen des Innenministeriums die Verlängerung des Aufenthalts beantragen. Bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung erteilt das Innenministerium ein Visum zur Ausreise aus der Republik Belarus. Die Ausreise kann in diesem Fall über jeden beliebigen Grenzübergang der Republik Belarus erfolgen.
  13. Haben Inder mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigungen in der EU auch den Anspruch auf visafreie Einreise? Nein, ein Visum eines EU Mitgliedstaates mit einem Vermerk über die Einreise ist erforderlich, um visafrei einzureisen.
  14. Kann man während des Aufenthaltes in Belarus ein 90-Tage / ein langfristiges Visum beantragen? Nein, Visa können nur durch Botschaften oder Konsulate der Republik Belarus im Ausland erteilt werden.
  15. Wie oft darf man im Rahmen des 30-tägigen visafreien Reiseverkehrs in Belarus einreisen? Beliebig oft, jedoch die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus beträgt 90 Tage im Kalenderjahr.

16. 30 Tage ohne Visum ist eine begrüßenswerte Veränderung. Kann in absehbarer Zeit auch die Einreise mit dem Zug erfolgen? Solche Pläne gibt es nicht. Bitte beachten Sie auch Einführung der visafreien Einreisen nach Belarus.

Quelle:  https://germany.mfa.gov.by/de/consular_issues/visa/visafree/faq/

Anforderungen an den Reisepass:

  •  der gültige Reisepass im Original
  •  Gültigkeit des Passes: mindestens drei Monate nach Ablauf des Visums
  •  wenigstens 2 freie Seiten für Visa
  •  keine inoffiziellen Anmerkungen und Korrekturen
  •  der Reisepass muss unbeschädigt sein

Quelle: https://germany.mfa.gov.by/de/konsularwesen/visaerteilung/schritte/ 

Aktuelles FOTO

  • – ein Exemplar – Größe: 35 x 45 mm
  • – Vorderansicht, vor glattem, hellem Hintergrund
  • – hohe Auflösung – ohne Knicke und Beschriftung auf der Bildseite
  • – biometrisches Foto (das Gesicht macht 70-80 % des Fotos aus)
  • – nicht älter als 6 Monate

Источник: https://germany.mfa.gov.by/de/konsularwesen/visaerteilung/schritte/ 

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