Allgemeine Visuminformationen

Die Einreise in die Russische Föderation erfolgt mit einem gültigen Visum, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation oder durch das Visazentrum rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss. Für die Einreise in die Russische Föderation zwecks kurzfristigen Aufenthalts auf dem Territorium der Republik Krim brauchen die ausländischen Bürger russische Visa.

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen (unvollständige Unterlagen und nicht vollständig ausgefüllte Visumanträge werden nicht angenommen):

  • Original-Reisepass (keine Passkopien) oder Kinderausweis. Der Reisepass soll in der Regel 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem soll der Pass bzw. Kinderausweis über mindestens 2 leere Seiten zwecks Einklebens des Visums verfügen.
  • auf der Sonderwebseite der Konsularabteilung des Auswärtigen Amtes der Russischen Föderation https://visa.kdmid.ru ausgefüllter, ausgedruckter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrags sind richtig und vollständig zu beantworten.
  • auf dem Visumantrag festgeklebtes biometrisches Passbild (keine Ablichtungen), Format 3,5×4,5 cm.
  • Einladung / Reisebestätigung (wenn vorhanden)
  • Krankenversicherungsnachweis von einem in Russland anerkannten Versicherungsunternehmen.
  • für nicht deutsche Staatsbürger ist noch folgendes vorzulegen: eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland oder eine Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate).

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • an der Grenze werden keine Visa ausgestellt.
  • die Visa für die Einreise/Transitreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten ausgestellt.
  • für Bürger aus Drittländern ist grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten soll das Visum im Heimatland beantragt werden.
  • wenn das Kind ohne Eltern (mit Begleitperson) oder mit einem von seinen Eltern nach Russland reist, sollen die Eltern beim deutschen Notar eine Erklärung machen, Sie seien einverstanden, dass ihr Kind Deutschland für einen bestimmten Zeitraum verlässt.
  • zwei Visa im Pass werden gleichzeitig nicht ausgestellt.
  • im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen gefordert werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen führt zu einem möglicherweise unbefristeten Verbot der Einreise nach Russland.
  • die Konsularabteilung trägt keine Haftung für Nebenkosten, die durch Nichtausstellung eines Visums entstehen.

Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt und nicht erst vor dem Abflug (Geburtsdatum, Passnummer, Daten der Ein- und Ausreise), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu können. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums kann verweigert werden, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

Die Konsularbeamten sind berechtigt, weitere ergänzende Dokumente zu fordern, die für die Entscheidung zur Visaerteilung relevant sind.

Die den Anforderungen nicht entsprechenden Visumunterlagen (fehlende und unvollständige Visumanträge, Pässe, Fotos, andere Unterlagen) werden den Antragstellern ohne Bearbeitung zurückgewiesen.

Die Konsularabteilung behaltet sich das Recht vor, persönliche Einreichung der Unterlagen zu verlangen.

Die Entscheidung über die Erteilung eines Einreisevisums ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Beantragung eines Visums:

  1. Senden Sie bitte alle notwendigen Unterlagen (am besten per Einschreiben oder Expressbrief) an folgende Adresse:

          Reisebüro KRAFT TRAVEL

          Elisenstrasse 2

          86159  Augsburg

  1. Nach der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Visumunterlagen wird eine Rechnung an Sie p. Mail oder p. Post gesendet, die innerhalb Visumsbearbeitungszeit zu bezahlen ist.
  2. Der Pass mit erteiltem Visum wird nur nach dem Zahlungseingang an die von Ihnen angegebene Adresse mit dem Einschreiben oder Expressbrief verschickt.

Wichtig:

Nach dem Erhalt des Visums prüfen Sie bitte die Visumdaten, um die aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen.

Registrierung in Russland

Die Einreisende müssen sich in Russland innerhalb von drei Werktagen im Aufenthaltsort registrieren lassen, falls die Reise länger als sieben Werktage an einem Ort dauert. Die Registrierung erfolgt auf Russisch, was durch die einladende Seite (Gastgeber) erfolgt werden muss.

Für den reibungslosen Ablauf bei der Registrierung in Russland, empfehlen wir Ihnen uns in jedem einzelnen Fall vor der Abreise zu kontaktieren.

Die genaueren Hinweise für die Registrierung finden Sie auf der Web-Seite der Migrationsbehörde der Russischen Föderation.

 

ВНИМАНИЮ РОССИЙСКИХ ГРАЖДАН, ИМЕЮЩИХ ТАКЖЕ ИНОЕ ГРАЖДАНСТВО, И ОБРАЩАЮЩИХСЯ ЗА ВИЗАМИ

В соответствии с пунктом 1 Статьи 6 Федерального закона №62-ФЗ «О гражданстве Российской Федерации» от 31.05.2002 «гражданин Российской Федерации, имеющий также иное гражданство, рассматривается Российской Федерацией только как гражданин Российской Федерации.

Согласно Статье 6 Федерального закона №114-ФЗ «О порядке выезда из Российской Федерации и въезда в Российскую Федерацию» граждане Российской Федерации обязаны осуществлять въезды и выезды из государства по действительным документам, удостоверяющим личность гражданина Российской Федерации за пределами территории Российской Федерации.

В этой связи получение российских виз к иностранным паспортам российских граждан  категорически воспрещается. Въезд в Россию возможен только по действительным российским документам, удостоверяющим личность – заграничным паспортам или свидетельствам на возвращение.

С учетом вышеизложенного, в случае наличия оснований предполагать наличие российского гражданства (например, место рождения находится на территории Российской Федерации)  обращающийся за оформлением российской визы должен представить документ, подтверждающий отсутствие у него российского гражданства.

Quelle: https://russische-botschaft.ru/de/consulate/visafragen/

Visumpeis

Visumart Bearbeitung 16-17 Tage Bearbeitung 12 Tage Bearbeitung 5-6 Tage Bearbeitung 2 Tage
Touristenvisum 1-Fach Aufenthalt bis zu 30 Tg. 205,00 € 415,00 € auf Anfrage
Touristenvisum  2-Fach bis 90 Tage 260,00 € 515,00 € auf Anfrage
Touristenvisum Mehrfach bis 180 Tage 425,00 € nicht möglich nicht möglich nicht möglich
Privatvisum  1-Fach             eigene Einladung  205,00 € 415,00 € auf Anfrage

Geschäftsvisum        eigene Einladung Mehrfach

 

372,00 €

 

auf Anfrage

 

auf Anfrage

 

Visumart Bearbeitung  14 Arb.Tage Bearbeitung  11 Tage Bearbeitung  7 Arb.Tage Bearbeitung  1-2 Tage
Geschäftsvisum 1-Fach, bis 90 Tage 235,00 € 290,00 € auf Anfrage
Geschäftsvisum 2-Fach, bis 90 Tage 285,00 € 480,00 € auf Anfrage
Geschäftsvisum Mehrfach, 1 Jahr 545,00 € ** nicht möglich nicht möglich nicht möglich

Angegebene Preise sind inklusive Konsulatsgebühren und unverbindlich. Die Visumpreise sind immer von den aktuellen Visumtarifen der jeweiligen Botschaft bzw. Konsularabteilung abhängig und können jeder Zeit geändert werden.

** nur wenn der Person innerhalb von den letzten 12 Monaten in Russland war und ein verbrauchtes Visum in Reisepass hat.